Toilettenpflicht in der Gastronomie: Welche Regeln gelten?

Waschbecken in öffentlicher Toilette - Toilettenpflicht Gastronomie, GastroSoft GmbH

Toiletten in der Gastronomie sind ein wichtiges Thema, das jeden Betreiber betrifft. Wann sollten Toiletten in meinem Betrieb vorhanden sein? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Was darf ich und was nicht? Die Gesetze und Vorschriften zur Toilettenpflicht können je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber eines ist sicher: Saubere und gut ausgestattete sanitäre Anlagen sind ein Muss. In diesem Ratgeber erfährst Du alles Wissenswerte über die Toilettenpflicht in der Gastronomie. So bist Du bestens vorbereitet, um Deinen Gästen einen rundum angenehmen Aufenthalt zu bieten.

Die Toilettenpflicht in der Gastronomie: Worauf musst Du achten?

Die Gesetzeslage zur Toilettenpflicht ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Deutschland wird sie von der Gaststättenverordnung (GastV) der jeweiligen Bundesländer sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Diese Vorschriften legen fest, wie und unter welchen Umständen Dein gastronomischer Betrieb sanitäre Einrichtungen bereitstellen muss, um den hygienischen Bedürfnissen Deiner Gäste gerecht zu werden. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Welche das sind, schauen wir uns jetzt an.

Welche Regelungen gibt es zur Toilettenpflicht in der Gastronomie?

Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Regelung für die Toilettenpflicht in der Gastronomie. Die Anforderungen sind in den jeweiligen Gaststättenverordnungen der Länder festgelegt. Allgemein gilt jedoch, dass Gaststätten ab einer bestimmten Größe oder Anzahl an Sitzplätzen verpflichtet sind, Toiletten für ihre Gäste bereitzustellen. Hier sind ein paar Beispiele für einzelne Bundesländer.

Toilettenpflicht Gastronomie Bayern:

Bei einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern muss in Deinem gastronomischen Betrieb mindestens eine Damentoilette und eine Herrentoilette vorhanden sein. Überschreitet die Fläche Deiner Gastronomie 50 Quadratmeter, erhöht sich die Anforderung. Dann musst Du mindestens zwei Damentoiletten, eine Herrentoilette sowie drei Urinale bereitstellen.

Toilettenpflicht Gastronomie Nordrhein-Westfalen:

Gaststätten mit mehr als 200 Sitzplätzen gelten als Versammlungsstätten und müssen über getrennte Toilettenräume für Damen und Herren verfügen. Jede Etage des gastronomischen Betriebs sollte mit Toiletten und Urinalen ausgestattet sein.

Anders sieht es bei Gaststätten mit weniger als 200 Besuchern aus. Hier besteht zwar keine genaue gesetzliche Regelung, die Gästetoiletten zwingend vorsieht. Doch Behörden können diese unter gewissen Umständen anordnen. Beispielsweise, wenn Dein Betrieb alkoholische Getränke verkauft. Dann sollten in der Regel Toiletten für Deine Gäste verfügbar sein, egal wie groß Deine Gastronomie ist. Auch wenn Dein Betrieb keinen Alkohol ausschenkt, jedoch größer als 50 Quadratmeter ist oder mehr als 50 Sitzplätze anbietet. Unter diesen Umständen sind Toiletten ebenfalls gefordert.

Toilettenpflicht Gastronomie Berlin und Hamburg:

Ähnlich wie in Bayern gilt auch in Berlin und Hamburg eine Fläche von 50 Quadratmetern als Grenze. Bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern sollte mindestens eine Toilette zur Verfügung stehen. Je größer Deine Räumlichkeiten, desto mehr Toiletten und Urinale brauchst Du.

Im Grunde variieren die Regelungen zur Toilettenpflicht in der Gastronomie nur minimal zwischen den Bundesländern. Generell kann man aber festhalten, dass ab einer bestimmten Größe der Gastronomie oder ab einer bestimmten Anzahl von Sitzplätzen eine Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten besteht. Dazu kommen individuelle Regelungen, etwa für barrierefreie Toiletten. Beispielsweise muss die Toilette ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer bieten und mit Haltegriffen sowie einer höhenverstellbaren Toilette ausgestattet sein. In vielen Regionen ist die Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen. Als Gastronom solltest Du Dich daher gut über die genauen Vorschriften in Deinem Bundesland informieren, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Mehr zu den Regelungen erfährst Du in der Gaststättenverordnung Deines Bundeslandes.

Gästetoiletten: Ist alles schön sauber?

Ein wichtiger Aspekt, der jede sanitäre Anlage betrifft, ist die Hygiene und Sauberkeit. Die Toiletten in Deiner Gastronomie sollten immer sauber und gut ausgestattet sein, um es Deinen Gästen so angenehm wie möglich zu machen. Zu den grundlegenden Anforderungen gehören folgende Punkte:

 

  • fließendes Wasser
  • Flüssigseife
  • Handtrocknungsmöglichkeiten wie Einmalhandtücher oder Handtrockner
  • Mülleimer
  • Desinfektionsmittel

 

Damit sich Deine Gäste bei Dir und vor allem in Deinem Gäste-WC wohlfühlen, gehört natürlich auch die regelmäßige Reinigung und Wartung dazu. Mit einem detaillierten und gut organisierten Reinigungsplan bist Du bestens vorbereitet. Darauf solltest Du achten:

 

  • Je nach Betrieb und Gästezahl solltest Du Deine Toilette mindestens einmal täglich reinigen.
  • Desinfiziere Oberflächen, wie Türgriffe, Wasserhähne und Toilettensitze täglich.
  • Am Ende des Tages solltest Du Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher auffüllen.
  • Auch die regelmäßige Wartung gehört dazu. Stelle sicher, dass Dinge wie die Spülung, der Wasserhahn, der Seifenspender, die Türklinke und der Handtrockner einwandfrei funktionieren.

Toiletten in Deiner Gastronomie: Personal vs. Gäste

Ob Dein Personal auch die Gästetoilette benutzen darf, hängt von den Regelungen Deines Bundeslandes und den Gegebenheiten Deiner Gastronomie ab. Grundsätzlich ist es jedoch üblich, dass in größeren Gastronomiebetrieben getrennte Toiletten für das Personal und die Gäste vorgeschrieben sind.

Wenn Du einen kleineren Betrieb führst, kann es unter bestimmten Umständen erlaubt sein, dass Dein Personal die Gästetoiletten benutzt – vorausgesetzt, es entsteht dadurch keine Beeinträchtigung der Hygiene oder des Gästekomforts. Sauberkeit und gut gepflegte sanitäre Anlagen sind hier die Stichwörter. Informiere Dich bei Deiner örtlichen Gesundheits- oder Baubehörde über die genauen Anforderungen.

Toilettenpflicht für Gastronomen: Darf ich Entgelt verlangen?

In Deutschland sind Gastronomen grundsätzlich verpflichtet, ihren Gästen die Nutzung von Toiletten kostenlos zu ermöglichen. Wenn allerdings Passanten Deine sanitären Anlagen benutzen wollen, kannst Du selbst entscheiden, ob Du Entgelt von Ihnen verlangen möchtest. Hierbei gibt es keine einheitliche Regelung, wie hoch das Entgelt ausfallen darf. Viele Restaurants und Cafés verlangen von Nicht-Gästen eine kleine Gebühr, um die Wartung und Reinigung der Sanitäranlagen zu finanzieren. Diese Gebühr variiert oft zwischen 50 Cent und einem Euro. Falls Du Dich dazu entscheidest, ein Entgelt von Passanten zu verlangen, ist es nur wichtig, dass Du dies auch deutlich sichtbar ausschilderst, damit keine Missverständnisse entstehen und Nicht-Gäste wissen, was sie erwartet.

Fazit: Toilettenpflicht für Gastronomen – saubere Sanitäranlagen als Erfolgsfaktor

Toiletten in der Gastronomie sind mehr als nur ein gesetzliches Muss: Sie sind ein entscheidender Wohlfühlfaktor für Deine Gäste. Egal, ob Du ein kleines Café in Bayern oder ein schickes Restaurant in Berlin betreibst, saubere und gut ausgestattete Toiletten sorgen für zufriedene Gäste und positive Bewertungen. Mach Dich mit den Vorschriften in Deinem Bundesland vertraut, plane vorausschauend und halte Deine sanitären Anlagen in Schuss. So schaffst Du nicht nur ein angenehmes Ambiente, sondern sicherst Dir auch rechtlich den Rücken. Und Deine Gäste werden gerne wiederkommen.

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