Mann im Anzug der mit einem Füller auf einen Blatt Papier schreibt, Finanzamt-konforme Kassensoftware mit GastroSoft

100% finanzamt-konforme Kassensoftware

Blauer Kreis, weiße Schrift, Rechts- und Zukunftssicher: GoBD-Konform, KassenSichV, Finanzamt-konforme Kassensoftware

Wir machen gute Software für Menschen. Dazu gehört auch, dass Du Dir niemals Sorgen darum machen musst, ob Du GastroSoft auch entsprechend der geltenden Gesetze einsetzt, denn GastroSoft war, ist und bleibt finanzamt- und gesetzeskonform – schon ein Jahrzehnt lang.

Wo Kassen sind, ist Bargeld nicht weit. Gerade hier möchte die Finanzverwaltung unversteuerte Umsätze (also Schwarzgeld) so schwer wie möglich machen. Deshalb ist es wichtig, dass Dein Kassensystem diese hohen Standards erfüllt.

Du als Steuerpflichtiger bist selbst verantwortlich, GoBD-konform zu arbeiten und Deine Software entsprechend aktuell zu halten. Mit GastroSoft wird der softwareseitige Teil niemals ein Problem – garantiert.

GoBD? Alles konform.

Die GoBD oder „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ erfordern von Deiner Kassensoftware, Belege und Aufzeichnungen in einem bestimmten Format aufzubewahren.

Diese digitale Form ermöglicht, dass zum einen bei einer Prüfung durch das Finanzamt diese Daten durch deren PCs gelesen und verarbeitet werden können, andererseits eine Manipulation dieser Daten Deinerseits nicht möglich ist.

Dazu muss Deine Software die richtigen Anforderungen erfüllen, die Daten entsprechend für das Finanzamt aufbereiten können und jede Manipulierbarkeit ausschließen.

Unsere Kassensoftware entspricht den aktuellen Bestimmungen der GoBD Verordnung und wird bei Ausweitung der Ansprüche jederzeit kurzfristig angepasst.

Die KassenSichV? Garantiert konform!

Die Kassen-Sicherungsverordnung fordert, dass

  1. Deine Kasse alle Geschäftsvorfälle in einer Weise protokolliert, sodass jeder Vorfall später konkret nachvollzogen werden kann.
  2. Die unangekündigte „Kassennachschau“ durch das Finanzamt muss ebenfalls ermöglicht werden.

Auch diese Funktionen gab es lange vor dem Stichtag in GastroSoft.

Die „Technische Sicherungseinrichtung“ 2020? Kommt garantiert.

Laut Kassen-Sicherungsverordnung soll ab 1. Januar 2020 jede Kasse über eine „zertifizierte Technische Sicherungseinrichtung“ (TSE) verfügen. Gemeint sind damit Hard- und Softwarekomponenten:

  • Das Sicherheitsmodul, das nach einem einheitlichen Standard jede Kasseneingabe protokolliert und nicht manipulierbar ist.
  • Das Speichermedium, das abgeschirmt von aller Software in einer „unhackbaren“ Art und Weise die Daten ablegt.
  • Eine „einheitliche digitale Schnittstelle“ (Auch „Taxonomie“ genannt. Das ist wie schon bei den GoBD ein Dateiformat, in dem die Daten abzulegen und finanzamtlesbar sind.

Die genauen Anforderungen der Regierung (beziehungsweise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) stehen allerdings noch nicht fest, so dass derzeit noch keine funktionierende technische Sicherheitseinrichtung verfügbar ist.

GastroSoft wird nach Bekanntwerden der genauen Spezifikationen die Technische Sicherungseinrichtung umsetzen – garantiert.

Garantiert? Garantiert.

Wir veröffentlichen hier unserer Garantie-Erklärung, in der wir Dir versichern, dass unsere Kassensoftware zu 100% mit der KassenSichV gesetzeskonform und finanzamtskonform ist und bleibt.

GastroSoft Garantieerklärung

GastroSoft Garantieerklärung, finanzamt-konforme Kassensoftware
PDF durch Klick auf das Bild anzeigen lassen.

 

Du hast noch keine technische Sicherheitseinrichtung?

Lass Dir helfen. Auch, wenn Du noch kein GastroSoft in Deinem Gastrobetrieb einsetzt - oder POSSoft als Einzelhändler - beraten wir Dich ebenfalls gern, wie Du an Dein zertifiziertes Kassensystem für 2020 kommst!