Gesundheitszeugnis in der Gastronomie – alle Infos zur Erstbelehrung

Mann hält Klemmbrett und Stift in den Händen - Gesundheitszeugnis Gastronomie

Durch die Arbeit in Deiner Gastronomie weißt Du sicher, dass beim Umgang mit Lebensmitteln vieles beachtet werden muss. Dies dient dazu, Lebensmittelinfektionen zu vermeiden und ein sicheres und genussvolles Essen zu gewährleisten. Ob Küchenhilfe, Servicepersonal oder Manager eines Restaurants  – bei allen Angestellten musst Du penibel auf Hygiene achten, denn eine Vernachlässigung kann fatale Folgen wie Krankheiten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von allen Beschäftigten ein Gesundheitszeugnis, das eine Schulung beim Gesundheitsamt nachweist. Medizinische Vorkenntnisse sind dazu nicht erforderlich. In unserem kleinen Ratgeber erklären wir Dir alles Wissenswerte rund um das Gesundheitszeugnis in der Gastronomie.

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Das Gesundheitszeugnis ist der umgangssprachliche Begriff für die „Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich ‍nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“. Dieses Gesetz soll helfen, Infektionskrankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu stoppen. Dafür sind Behörden, Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser und wissenschaftliche Einrichtungen verantwortlich, aber natürlich auch Gastronomen wie Du.

Früher musste man dafür ärztliche Untersuchungen und regelmäßige Gesundheitschecks gemäß dem Bundesseuchengesetz durchführen lassen. Seit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 sind ärztliche Untersuchungen und alte Hygienevorschriften nicht mehr notwendig. Trotzdem gibt es weiterhin spezielle Anforderungen für die Arbeit mit Lebensmitteln, einschließlich einer Schulung zu den Pflichten nach dem IfSG, die das Gesundheitsamt durchführt.

Wer muss ein Gesundheitszeugnis führen?

Personen, die in der Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Kinderbetreuung und Pflege arbeiten, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Dies betrifft insbesondere Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Milchprodukten, Fisch, Eiprodukten, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis, Backwaren mit bestimmten Füllungen, Feinkostsalaten, Sprossen und Keimlingen arbeiten. Ausgenommen sind Erzieher, Pflegepersonal, Kellner ohne Zugang zur Küche und Lieferanten, die nicht direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Wie und wo beantrage ich ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie?

Das Gesundheitszeugnis erhält man normalerweise beim zuständigen Gesundheitsamt, wo auch die Erstbelehrung stattfindet. Die Kosten für die Belehrung und das Zeugnis variieren je nach Wohnort und liegen zwischen 20 und 35 Euro. Diese Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Viele Gesundheitsämter bieten zudem die Möglichkeit, die Erstbelehrung online durchzuführen. Informiere Dich am besten auf der Seite Deines zuständigen Gesundheitsamtes.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie gültig?

Ein Gesundheitszeugnis ist in Deutschland in der Regel lebenslang gültig. Wichtig ist aber, dass Deine Angestellten ihre Arbeit innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Bescheinigung aufnehmen. Außerdem muss jeder Angestellte in der Gastronomie für sein Gesundheitszeugnis alle zwei Jahre eine Auffrischungsschulung, die sogenannte Folgebelehrung, von seinem Arbeitgeber erhalten.

Die Folgebelehrung in der Gastronomie

Du kannst die Folgebelehrung selbst oder durch eine von dir beauftragte Person durchführen lassen, zum Beispiel einen Hygienebeauftragten. Du musst nicht selbst an der Folgebelehrung teilnehmen. Die Folgebelehrung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Oder Du nutzt die Möglichkeit, sie gegen eine Gebühr online durchzuführen, wie es zum Beispiel der JMC Fachverlag für Lebensmittel und Umwelt anbietet. Achte auf die Dokumentation der Unterweisung. Bei der Folgebelehrung händigst Du Deinen Mitarbeitern einen Belehrungsbogen aus, den sie sich im besten Fall gut einprägen und unterschreiben. Der Belehrungsbogen umfasst folgende Punkte:

 

  • Arbeitsbeginn: Ein Mitarbeiter darf erst arbeiten, wenn ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorliegt.
  • Meldepflicht: Alle gesundheitlichen Probleme müssen sofort gemeldet werden.
  • Vorbeugende Maßnahmen: Bei Anzeichen von Gesundheitsproblemen muss der Arbeitgeber sofort eingreifen.
  • Regelmäßige Unterweisung: Arbeitnehmer müssen bei der Einstellung und danach alle zwei Jahre unterwiesen werden. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
  • Aufbewahrung der Unterlagen: Gesundheitszeugnisse und Unterweisungsunterlagen müssen jederzeit zugänglich sein.
  • Verantwortung bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit: Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung.
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Welche Strafen drohen, wenn ich kein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie habe?

Vergehen Mögliche Strafe
Du legst Dein Gesundheitszeugnis nicht oder zu spät vor:Bußgeld bis zu 2.500 Euro
Du stellst jemanden ohne Gesundheitszeugnis ein:Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Du beschäftigst wissentlich jemanden ohne Gesundheitszeugnis, der dann an einer meldepflichtige Krankheit erkrankt:Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Hilfe, ich habe mein Gesundheitszeugnis verloren!

Zunächst einmal: keine Panik. Wenn Du Dein Gesundheitszeugnis verloren hast, kannst Du Dich an das Gesundheitsamt wenden, das es Dir ausgestellt hat. Dort erhältst Du in der Regel gegen eine Gebühr eine Zweitschrift – also eine Kopie. Beachte aber, dass das erste Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Jahre sein darf.

Fazit: Ein Gesundheitszeugnis in der Gastronomie ist unverzichtbar

Das Gesundheitszeugnis ist eine Grundvoraussetzung für jeden, der in der Gastronomie arbeiten möchte. Mit diesem Zeugnis kannst Du sicher sein, dass Du gut informiert und vorbereitet bist, um hygienisch einwandfrei zu arbeiten und so die Gesundheit Deiner Gäste zu schützen.

 

Hier noch einmal eine Checkliste für Gesundheitszeugnisse in der Gastronomie:

  1. Stelle sicher, dass Deine Mitarbeiter über ein aktuelles Gesundheitszeugnis verfügen.
  2. Halte alle Gesundheitszeugnisse leicht zugänglich.
  3. Führe alle zwei Jahre eine Nachbelehrung durch und dokumentiere diese.
  4. Lege Arbeitsverbote bei ansteckenden Krankheiten wie Hepatitis fest.
  5. Fordere bei Symptomen einen Arztbesuch und eine sofortige Meldung durch die Beschäftigten.
  6. Melde schwere Infektionskrankheiten sofort dem zuständigen Gesundheitsamt.
  7. Ergreife und überwache Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz.
  8. Richte ein digitales System zur Überwachung der Aktualität von Gesundheitszeugnissen ein.
  9. Halte die Hygienepraxis gemäß den geltenden Richtlinien in Deinem Gastronomiebetrieb auf dem neuesten Stand.
  10. Stelle sicher, dass ausreichend Desinfektionsmittel und Schutzkleidung vorhanden sind.

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