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Registrierkasse im Imbiss: Pflicht oder nicht? Was heute gilt und was ab 2028 kommt

Registrierkassenpflicht im Imbiss: Imbisswagen mit beleuchteter Theke bei Nacht

Pommes, Currywurst, Döner: Im Imbiss geht es schnell, und oft wird bar bezahlt. Da liegt die Frage nahe, ob du überhaupt eine Registrierkasse brauchst oder ob eine Geldkassette mit Kassenbuch reicht. Die kurze Antwort: Heute gibt es in Deutschland keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Ab 2028 soll sie aber für viele Imbisse kommen.

In diesem Beitrag erfährst du, was für deinen Imbiss oder Imbisswagen heute gilt, was der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht und wie du in drei Fragen prüfst, ob du betroffen bist.

Muss ein Imbiss heute eine Registrierkasse haben?

Nein. Stand Oktober 2026 darfst du deinen Imbiss in Deutschland auch mit einer offenen Ladenkasse führen, also mit Kassenlade oder Geldkassette ohne elektronische Aufzeichnung. Das ist erlaubt, macht aber Arbeit: Du musst jeden Tag einen Kassenbericht erstellen und deine Einnahmen und Ausgaben lückenlos und nachvollziehbar festhalten. Fehlt das, kann das Finanzamt deine Buchführung verwerfen und deinen Umsatz schätzen.

Anders sieht es aus, sobald du eine elektronische Kasse nutzt. Dann gelten heute schon feste Regeln:

  • TSE-Pflicht: Die Kasse braucht eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die jeden Vorgang manipulationssicher aufzeichnet.
  • Belegausgabepflicht: Zu jedem Verkauf muss ein Beleg entstehen.
  • Meldepflicht: Elektronische Kassen müssen beim Finanzamt gemeldet sein. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Kassenmeldepflicht.

Eine alte Registrierkasse ohne TSE darfst du also nicht einfach weiterbenutzen. Entweder rüstest du nach, oder du steigst auf ein aktuelles Kassensystem um.

Was ab 2028 kommen soll: die Registrierkassenpflicht

Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Kassenpflicht einführt. Der Entwurf sieht Folgendes vor:

  • Start am 1. Januar 2028 für alle Betriebe, die die Grenzen schon 2026 überschreiten. Wer erst später darüber liegt, ist grundsätzlich ab dem 1. Juli des Folgejahres dran.
  • Umsatzgrenze: Pflicht ab einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Vorjahr.
  • Ausnahme für wenig Bargeld: Liegt dein Barumsatz bei höchstens 12.000 Euro im Jahr, entfällt die Pflicht. Als bar zählen Scheine, Münzen, Gutscheine und Aufladekarten, Kartenzahlungen zählen nicht.
  • Digitaler Beleg: Die Pflicht, einen Papierbon auszugeben, soll durch einen digitalen Beleg ersetzt werden. Auf Wunsch bekommen deine Gäste weiter einen Papierbon.

Wichtig: Beschlossen ist das noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, im parlamentarischen Verfahren kann sich noch etwas ändern. Unmittelbar umstellen musst du deshalb nichts. Den aktuellen Stand fasst die IHK Köln zusammen. Was der digitale Beleg für deine Theke bedeutet, erklären wir im Beitrag zum digitalen Kassenbon.

Betrifft die Kassenpflicht deinen Imbiss? Drei Fragen

Ob du ab 2028 eine Registrierkasse brauchst, kannst du mit drei Fragen grob einschätzen:

  1. Liegt dein Gesamtumsatz über 100.000 Euro im Jahr? Die Zahl findest du in deiner letzten Steuererklärung oder in der BWA von deinem Steuerberater.
  2. Nimmst du mehr als 12.000 Euro im Jahr bar ein? Das sind rund 1.000 Euro im Monat. In einem Imbiss, in dem viele Gäste bar zahlen, ist diese Grenze schnell erreicht.
  3. Nutzt du heute schon eine elektronische Kasse? Dann gelten TSE-Pflicht und Meldepflicht bereits jetzt, unabhängig von 2028.

Beantwortest du die ersten beiden Fragen mit Ja, wird dein Imbiss nach dem jetzigen Entwurf ab 2028 kassenpflichtig. Ob für dich eine Ausnahme greift, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Gilt das auch für den Imbisswagen?

Ja. Für den Imbisswagen, den Foodtruck oder den Stand auf dem Wochenmarkt gelten dieselben Regeln wie für den Imbiss mit festem Standort. Entscheidend sind Umsatz und Barumsatz, nicht die Art des Betriebs. Für Direktvermarktung und ähnliche Fälle kann das Bundesfinanzministerium per Verordnung weitere Ausnahmen festlegen. Diese Verordnung gibt es aber noch nicht.

Praktisch heißt das: Achte beim Kassensystem für unterwegs darauf, dass es auch ohne ständige Internetverbindung zuverlässig kassiert. Auf dem Marktplatz oder bei einem Fest ist das Netz nicht immer stabil.

Offene Ladenkasse oder Kassensystem: was sich für deinen Imbiss lohnt

Auch wenn die Pflicht erst 2028 kommen soll, rechnet sich ein Kassensystem für viele Imbisse schon heute:

  • Kein täglicher Kassenbericht von Hand: Die Kasse erfasst jeden Verkauf automatisch, der Tagesabschluss kommt auf Knopfdruck.
  • Schneller an der Theke: Bestellungen sind mit wenigen Klicks boniert, auch wenn mittags die Schlange bis zur Tür steht.
  • Im Haus und außer Haus sauber getrennt: Die Kasse ordnet jeden Verkauf richtig zu, du musst nicht nachrechnen.
  • Überblick über deinen Wareneinsatz: Du siehst, welche Gerichte laufen und wo dein Einkauf zu hoch ist.
  • Sicher bei der Kassennachschau: Prüft das Finanzamt unangemeldet, sind alle Daten vollständig und manipulationssicher gespeichert.

Wer jetzt umsteigt, hat bis 2028 genug Zeit, sein Team einzuarbeiten, und muss nicht kurz vor dem Stichtag mit allen anderen um Termine beim Kassenanbieter konkurrieren.

Welche Kasse passt zu einem Imbiss?

Für einen Imbiss sollte die Kasse vor allem drei Dinge können: schnell bonieren, zuverlässig laufen und rechtssicher sein. Achte bei der Auswahl auf diese Punkte:

  • zertifizierte TSE und GoBD-konforme Aufzeichnung
  • einfache Bedienung per Touchscreen, damit auch Aushilfen sofort damit arbeiten können
  • Kartenzahlung direkt an der Kasse
  • Bondrucker oder Küchendisplay, damit Bestellungen ohne Zettel in die Küche gehen
  • Auswertungen zu Umsatz und Wareneinsatz
  • Offline-Betrieb, wenn du mit dem Imbisswagen unterwegs bist

Mit GastroSoft bekommst du Kassensoftware und Hardware aus einer Hand, TSE-konform und tausendfach bewährt. Welche Lösung zu deinem Imbiss passt, siehst du auf unserer Seite zum Kassensystem für Imbiss und Imbisswagen. Einen Überblick über alle Pflichten rund um die Kasse findest du außerdem im Beitrag zur Registrierkassenpflicht.

Häufige Fragen zur Registrierkasse im Imbiss

Darf ich meinen Imbiss ohne Kasse betreiben?

Heute ja, mit einer offenen Ladenkasse und einem täglichen Kassenbericht. Nach dem Gesetzentwurf soll das ab 2028 nur noch möglich sein, wenn dein Gesamtumsatz bei höchstens 100.000 Euro im Jahr liegt oder dein Barumsatz bei höchstens 12.000 Euro.

Ist die offene Ladenkasse 2026 noch erlaubt?

Ja. Die offene Ladenkasse ist 2026 und 2027 weiterhin zulässig. Erst mit der geplanten Kassenpflicht ab 2028 fällt sie für Betriebe oberhalb der Umsatzgrenzen weg.

Brauche ich im Imbiss eine TSE?

Sobald du eine elektronische Kasse nutzt, ja. Das gilt schon heute und unabhängig von deinem Umsatz.

Muss ich meinen Gästen einen Bon geben?

Mit elektronischer Kasse muss heute zu jedem Verkauf ein Beleg entstehen. Ab 2028 soll dafür ein digitaler Beleg reichen, etwa per QR-Code am Kassendisplay. Einen Papierbon gibt es dann nur noch, wenn der Gast danach fragt.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Der Gesetzentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.