Mehrwegpflicht für die Gastronomie 2023: Das musst Du wissen
Das neue Verpackungsgesetz sieht vor, dass Gastronomiebetriebe ab 2023 für ihren Außer-Haus-Verkauf einer Mehrwegpflicht unterliegen. Neben Einwegverpackungen muss mindestens eine Mehrwegalternative angeboten werden. Grund hierfür sind die rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Verpackungen, die allein in Deutschland täglich anfallen. Jährlich kommen so beispielsweise fast drei Milliarden To-go-Becher zusammen. Das soll ab dem 1. Januar 2023 anders werden. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Dir, was Dich als Gastronom erwartet und wie Dir die Umstellung gelingt.
Gastronomie-Mehrwegpflicht 2023: Was ist zu tun?
Alle Betriebe in der Gastronomie müssen sich ab dem 1. Januar 2023 an § 33 VerpackG halten. Der besagt, dass Caterer, Lieferdienste, Restaurants und Cafés mit Außer-Haus-Verkauf Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten müssen. Darauf muss gut sicht- und lesbar hingewiesen werden, zum Beispiel auf Schildern oder Plakaten. Die Mehrwegbehältnisse dürfen dabei nicht mehr kosten als Einwegbehältnisse. Lediglich der Aufschlag eines Pfandbetrags ist rechtens und muss bei Rückgabe der Behälter den Kunden erstattet werden. Auch der Inhalt darf sich in der Menge nicht vom Einweg-to-go-Angebot unterscheiden.
Gastronomiebetriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern und ab 80 m² Verkaufsfläche
Wenn Du mehr als fünf Mitarbeiter und mehr als 80 m² Verkaufsfläche hast, musst Du zusätzlich zu Deinen Einwegverpackungen und To-go-Bechern Mehrwegalternativen anbieten. Dabei kannst Du ein eigenes Mehrweg- und Pfandsystem einführen oder Dich einem bestehenden anschließen.
Hinweis zur Berechnung Deiner Mitarbeiteranzahl und Verkaufsfläche:
Teilzeitkräfte bis 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit werden mit dem Faktor 0,5 berechnet, Teilzeitkräfte bis 30 Stunden mit 0,75. Zur Verkaufsfläche zählen auch saisonal genutzte Flächen, Außenflächen und andere Sitz- und Aufenthaltsbereiche für Deine Kunden.
Gastronomiebetriebe bis fünf Mitarbeiter und maximal 80 m² Verkaufsfläche
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche geben. Ausgenommen sind Gastronomieketten, da diese im gesamten Unternehmen mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen. Wenn Du ein kleines Bistro, einen Imbiss, eine Salatbar oder Ähnliches und nicht mehr als fünf Beschäftigte hast, bist Du also nicht verpflichtet, Mehrwegbehälter einzuführen. Jedoch musst Du Deine Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie ihre eigenen Behälter und To-go-Becher mitbringen können und Du sie befüllst.
Lieferdienste ohne eigenes Speiseangebot und die Mehrwegpflicht
Lieferdienste, die als Dienstleister für Gastronomen arbeiten und deren Speisen und Getränke auf ihrer Plattform anbieten, sind nicht von der Mehrwegpflicht betroffen. Es ist Aufgabe der Gastronomen, die Kunden auf Mehrwegoptionen hinzuweisen. In der Praxis arbeiten Gastronomen aber eher mit Lieferdiensten, die bereits auf ihrer Plattform auf Mehrwegbehälter-Option hinweisen.
Plastikmüllvermeidung und Mehrweg in der Gastronomie: Was gilt und was ist geplant?
- Seit 2021 sind Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik wie Einwegbesteck und -Tellern, Strohhalmen, Rührstäbchen sowie To-go-Becher und Lebensmitteleinwegbehälter aus Styropor in der EU verboten.
- Seit 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Bereits vor 2022 in den Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen dürfen seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr pfandfrei abverkauft werden. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken.
- Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen zum Mitnehmen und To-go-Getränkebecher anzubieten.
- Ab 2025 sollen alle PET-Einwegflaschen mindestens 25 Prozent Recyclingplastik enthalten,
- Ab 2030 sind mindestens 30 Prozent Recyclingplastik-Anteil bei allen Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgeschrieben.
Mehrwegpflicht - Selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen: Kann oder Muss?
Definitiv ein Muss für alle kleinen Gastronomiebetriebe. Halte dabei unbedingt die Hygienevorschriften ein. Jeden Mehrwegbehälter, den Du in dieser Individualsystemlösung von Deinen Kunden zurückbekommst, musst Du als kontaminiert ansehen. Egal wie sauber er aussieht, annehmen musst Du ihn trotzdem. Der Lebensmittelverband Deutschland rät, zusätzlich zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 folgende Hygieneregeln einzuhalten:
Der richtige Umgang mit To-go-Bechern von Kunden
- Die Verantwortung für Material und Eignung der Behälter und Flaschen liegt beim Kunden.
- Deckel und Verschlüsse sollten vom Kunden abgenommen, gehalten und wieder aufgebracht werden.
- Bei schmutzigen oder ungeeigneten Mehrwegbehältern kannst Du Einwegbehälter und einen Deiner Mehrwegbehälter anbieten.
- Schmutzige Kundenbehälter dürfen hinter der Theke nicht mit den Einrichtungen Deines Gastronomiebetriebs in Berührung kommen.
- Minimiere den Kontakt mit den Kundenbehältnissen auf das Nötigste wie Befüllen, Wiegen und Auspreisen. Trage am besten Handschuhe oder wasche Deine Hände nach dem Kontakt gründlich.
- Reiche dem Kunden ein Tablett, auf das er seinen Behälter abstellen kann.
- Reinige die Bereiche, die mit Kundenbechern in Berührung kommen, zusätzlich zu den allgemeinen Reinigungen.
- Ab Verkauf sind die Kunden für die Einhaltung der Kühlkette und Hygiene verantwortlich.
Gastro-Mehrwegpflicht: Wie gelingt die Umstellung auf Mehrweg?
Neben der Möglichkeit, Deinen Kunden eigene Mehrwegverpackungen und To-go-Becher zu erlauben, hast Du drei Optionen, um die Mehrwegpflicht zu erfüllen: eigene Mehrwegsysteme, ein Mehrwegverbundsystem mit benachbarten Gastronomiebetrieben oder Poolsysteme. In allen drei Fällen gibst Du die Becher und Behältnisse gegen ein Pfand an Deine Kunden und erstattest dieses bei Rückgabe.
In jedem Fall sparst Du die Anschaffung von Einwegverpackungen und Dir entstehen trotz des erhöhten Spülaufwandes (außer bei kundeneigenen Behältern) keine Mehrkosten. In den meisten Fällen sparst Du bereits bei wenigen Gerichten pro Woche Geld gegenüber der Einweglösung. Erkundige Dich auch bei Deiner lokalen Industrie- und Handelskammer und Deinem Ortsamt nach Förderungen, die lokal möglich sind.
Das eigene Mehrwegsystem für Deine Gastronomie
Wenn Du Dir selbst Mehrweggefäße für Speisen und To-go-Becher anschaffst, kannst Du die Verpackung als Werbefläche nutzen. So steigt der Wiedererkennungswert Deiner Gastronomie. Neben den Anschaffungskosten, die je nach Deinem Angebot doch deutlich zu Buche schlagen können, trägst Du allein die Verantwortung für die Mehrwegverpackungen.
Das Mehrwegverbundsystem mit anderen Gastronomen
Hier schaffst Du Dir gemeinsam mit der benachbarten Gastronomie Mehrwegbehältnisse an. Kunden können das Pfand bei Dir einlösen, auch wenn sie ihren Kaffee beim Nachbarn gekauft haben. Der Werbeeffekt entfällt hier, wenn Ihr nicht alle auf der Verpackung werbt. Für die Qualität der Mehrwegbehälter seid Ihr gemeinsam verantwortlich.
Gewerbliche Anbieter von Poolsystemen nutzen
Die einfachste Art ist es, die Mehrwegbehälter und Mehrwegbecher von etablierten Unternehmen zu nutzen. Du suchst Dir aus, was Du brauchst, und leihst es in für Dich passenden Mengen, die Du jederzeit anpassen kannst. Dafür zahlst Du in der Regel eine Systemnutzungsgebühr. Deine Kunden zahlen ein Pfand und Du erstattest ihn bei Rückgabe oder tauscht den Behälter gegen ein neues befülltes Mehrweggefäß. Den Behälter reinigst Du in Deinem Gastronomiebetrieb. Die Verantwortung für die Behältnisse trägt das Poolsystem-Unternehmen.
Weitere Vorteile dieser Lösung sind:
- Kostenlose Schulungen zur Hygiene, Nutzung und Dokumentation für Dein Personal
- Kostenlose Werbung für Deine Gastronomie auf Website und App des Anbieters
- Kostenlose Rücknahme beschädigter Gefäße
Achte bei Deiner Wahl darauf, dass der Anbieter mit einem Blauen Engel ökologischer Mehrwegsystemanbieter ausgezeichnet ist. Bezahlt wird entweder mit einer fixen monatlichen Summe als Flatrate oder Pay per Use pro ausgegebenem Behälter. Der Vorteil einer Flatrate ist, dass sie sich in der Regel nach knapp einem Dutzend Mehrwegbehälter pro Tag rechnet und danach Geld spart. Der Vorteil bei Pay per Use ist, dass Du keine Kosten hast, wenn Du keine Mehrwegbehälter ausgibst.
Etablierte bundesweit tätige Poolsystem-Anbieter sind beispielsweise:
Welche Vorteile hat Mehrweg für Dich als Gastronom?
Neben Klima- und Umweltschutz ist der größte Vorteil der Mehrweglösung für die Gastronomie die starke Kundenbindung durch das Pfandprinzip. Bei eigenen Mehrwegverpackungen sorgt das Logo auf Becher oder Spesenverpackung für Außenwerbung und ein erhöhtes Markenbewusstsein. Zusätzlich gewinnst Du durch die Bereitstellung von nachhaltigen Mehrwegbehältnissen umweltbewusste neue Gäste. Zu guter Letzt sparst Du Geld – egal wie groß oder klein Deine Gastro ist. Klar, anfangs steht ein Mehraufwand, aber durch die Anschließung an ein Mehrwegsystem sparst Du danach die Kosten für Einwegbehälter. Schon ab wenigen Take-aways und To-gos pro Woche geht die Rechnung auf.
Was droht Gastronomen bei Verstößen gegen die Mehrwegpflicht?
Die Behörde der entsprechenden Bundesländer prüft, ob alle Gastronomiebetriebe das Mehrweggesetz einhalten. Verstöße werden verwaltungs- und zivilrechtlich verfolgt und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro bestraft. Bis zu 200.000 Euro werden fällig, wenn Mengenmeldungen nicht erfolgen oder Verpackungen ohne Registrierung genutzt werden. Insbesondere die Nachweispflicht erfordert erhöhte Aufmerksamkeit, da hier bis zu 100.000 Euro fällig werden.
Fazit: Mehrwert bringt Sparpotenzial, Kundenbindung und Umweltschutz
Auf den ersten Blick ist die Mehrwegpflicht eine weitere Bürde für Dich als Gastronom. Doch der zweite Blick zeigt: Du leistest nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Durch ein Mehrwertsystem kannst Du neue, ökologisch bewusste Kunden gewinnen und bestehende stärker an Deinen Gastronomiebetrieb binden. Ganz nebenbei sparst Du Geld und gibst Deinem Image eine grüne Note.
Wir von GastroSoft wünschen Dir viel Erfolg bei der Umstellung!