Die Preisangabenverordnung – Wie Du jetzt prüfungssicher arbeitest

Familie erhält Transparenz im Supermarkt durch Einhaltung der Preisangabenverordnung

Sowohl als stationärer als auch als Onlinehändler musst Du Dich an eine sogenannte Preisangabenverordnung halten. Dies gilt damit auch für Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte.

Im Folgenden erklären wir Dir, was sich hinter der Verordnung verbirgt und was es für Dich zu beachten gilt.

Was ist die Preisangabenverordnung und für wen gilt sie?

Die Preisangabenverordnung – kurz PAngV – ist eine Verordnung, die festlegt, welche Preisangaben im Handel getätigt werden müssen, um für den Verbraucher eine höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten. Jeder Betrieb, der regelmäßig Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern erbringt, ist dazu verpflichtet, diese Preisangabenverordnung, deren aktuellste Version aus dem Jahr 2002 stammt, einzuhalten. Neben der höchstmöglichen Transparenz gegenüber den Kunden, wird damit auch das Wettbewerbsrecht gewahrt.

Da in vielen Betrieben keine korrekte Umsetzung der Preisangabenverordnung erfolgt, haben die Behörden die Anzahl an Prüfungen deutlich erhöht.

Damit auch Du auf der sicheren Seite bist und konform arbeitest, erfährst Du im Nachfolgenden was es zu beachten gilt.

Der Grundpreis als wichtigster Bestandteil der Preisangabenverordnung

Einer der wichtigsten Regelungen im Rahmen der Preisangabenverordnung ist die Angabe des Grundpreises.
Als Grundpreis wird hier der Preis pro Mengeneinheit (beispielsweise Stück, Kilo oder 100 Gramm) definiert. Angenommen, Du verkaufst 350 Gramm Fleisch zum Preis von 12 Euro. Dann muss auf der Verpackung der Grundpreis von (bspw.) einem Kilo Fleisch angegeben werden. Somit erhält der Verbraucher die Möglichkeit, anhand der Preisauszeichnung den Preis Deiner Ware mit dem Preis eines anderen Händlers zu vergleichen. Diese Transparenz gilt es für Dich in jedem Fall zu gewährleisten.

Wichtig:

Um den Zweck zu erfüllen, muss der Grundpreis stets im Zusammenhang mit dem Gesamtpreis angegeben werden, sodass der Verbraucher auf einen Blick beide Preise erkennen kann.

Für welche Produkte musst Du den Grundpreis angeben?

Aus der Preisangabenverordnung geht hervor, dass der Grundpreis für alle Produkte angegeben werden muss, die nach Länge, Fläche, Volumen oder Gewicht als Fertigverpackung, offene Verpackung oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung angeboten werden.

In welchen Fällen muss der Grundpreis nicht angegeben werden?

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Du den Grundpreis nicht angegeben musst. Hierzu zählen:

  • wenn sich der Grundpreis und der Gesamtpreis nicht unterscheiden
  • bei Schnupftabak und Kautabak, wenn das Nenngewicht 25 Gramm nicht überschritten wird
  • wenn die Ware ein Nenngewicht von weniger als 10 Gramm bzw. ein Nennvolumen von weniger als 10 Milliliter aufweist
    Achtung: Ab dem 28.05.2022 entfällt diese Ausnahme. Ab diesem Zeitpunkt muss der Grundpreis immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter angeben werden. 
  • wenn es sich um ein Set mit verschiedenen Erzeugnissen handelt, die weder miteinander vermischt noch vermengt sind
  • wenn es sich um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, dessen Gesamtpreis heruntergesetzt wurde, weil die Gefahr des Verderbens droht
  • wenn Waren versteigert werden

Die geänderte PAngV ist hier einsehbar und tritt zum 28.05.2022 in Kraft.

Folgen fehlender Grundpreisangaben

Das Fehlen der Grundpreisangabe verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, sodass im Falle eines Verstoßes zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kommen kann. Das bedeutet, dass Du gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbes (UWG) verstößt.

Vor allem im Onlinehandel kommt immer häufiger zu Abmahnungen dieser Art, da es hier besonders leicht ist, entsprechende Verstöße festzustellen.

Neben der Abmahnung aufgrund fehlender Grundpreiseangaben, kannst Du auch aus folgenden weiteren Gründen abgemahnt werden:

  • bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz
  • bei einer falschen oder veralteten Widerrufsbelehrung
  • bei AGB-Klauseln, die unzulässig sind
  • bei irreführenden Versand-Angaben
  • bei irreführenden Werbeaussagen

In der Regel erhältst Du im Falle einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe beinhaltet. Unterzeichnest Du die Unterlassungserklärung und verstößt erneut aus demselben Grund gegen das Gesetz, wird diese Vertragsstrafe, die sehr teuer ausfallen kann, fällig.

So kannst Du vorsorgen

Egal ob Onlinehändler oder stationärer Händler – Wenn Du unsere Software in der neuesten Version – Hauptversion 6 – einsetzt, bist Du optimal vorbereitet.

Mit unserer Hauptversion 6, bei der wir die Einpflege der Preisangaben optimiert haben, kannst Du die geforderten Preisangaben schnell, bequem & rechtskonform hinterlegen. Der Grundpreis errechnet sich automatisch und die Labels kannst du einfach aus der Software heraus ausdrucken. Nur noch anbringen - So, bestehst Du jede Prüfung ohne Probleme.

Schaffe Transparenz für Deine Kunden & gewahre das Wettbewerbsrecht.

Du hast Fragen zu unserer GastroSoft Software?

Selbstverständlich kannst Du jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Du Fragen rund um die Preisangabenverordnung oder unserer Software hast. Wir beraten Dich gern.