GastroSoft Kassensysteme und Software für Österreich

Kassensysteme Österreich, SicherheitseinrichtungRegistrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht, Einzelaufzeichnungspflicht mit technischer Sicherheitseinrichtung in Österreich

 

Liebe Kunden,

Ab dem 01. Januar 2017 gelten in Österreich neue Pflichten für die Benutzung von Registrierkassen.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und Barumsätzen von 7.500 Euro besteht ab dem Jahr 2016 neben der Registrierkassenpflicht eine Belegerteilungspflicht. Ab dem 1. April 2017 muss zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung eingerichtet werden. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Registrierkasse über einen Manipulationsschutz verfügen und mittels Zertifikat jeden Beleg signieren.

Zudem muss jede Barentnahme von einer elektronischen Registrierkasse erfasst und dokumentiert werden und ein Beleg an den Kunden ausgehändigt und von diesem angenommen werden.

Sie erfüllen die neuen Anforderungen in Österreich noch nicht? Lassen Sie sich gern kostenlos von uns beraten. Wir begleiten Sie gerne bei Ihrer Umstellung.

Alle Kassensysteme sowie Softwareprodukte der GastroSoft GmbH werden kontinuierlich angepasst, um immer den neusten Standards und Rechtsgrundlagen entsprechen zu können. So können wir nun gewährleisten, dass unsere Produkte den aktuellen Verordnungen in Österreich entsprechen. Ein Softwareupdate wird spätestens bis zum 01. April 2017 von uns zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich Anfang des Jahres 2017 bei Ihrem Kassenhändler.

Zum Hintergrund:

Technische Sicherheitseinrichtung ab dem 1. April 2017

Ab dem 01. April 2017 müssen alle Kassensysteme über technische Sicherheitseinrichtungen in Form eines Manipulationsschutzes verfügen. Diese ist eine Verkettung der Barumsätze durch eine elektronische Signatur der Signaturerstellungseinheit. Die Finanzbehörden geben hierfür Smartcards mit entsprechendem Lesegerät aus, die einen persönlichen Schlüssel enthalten.

Die erforderliche Zusatzhardware (Smartcard + Lesegerät) müssen von Ihnen unabhängig von unserer Software erworben werden. Wir arbeiten mit unserem Partner Fiskaltrust zusammen. Bitte entnehmen Sie die Detailinformationen dem folgenden Link: http://fiskaltrust.at/

Diese Informationen basieren auf verschiedenen vertrauenswürdigen Quelle, daher haben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und stellen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dar. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung.
(Letzter Stand November 2016)

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Unser Team ist in den Geschäftszeiten von Mo. - Do. von 9 - 18 und freitags von 9 - 16 für Dich da: +49 (0)2151-449830