GastroSoft Kassensysteme und Software GoBD konform

GoBD konform, Beratung, Kassensysteme, RegisterkassenGoBD löst GDPdU und GoBS ab

Liebe Kunden,

bitte beachten Sie, die neuen Pflichten für die Benutzung von Ihren Registrierkassen, die ab dem 1. Januar 2017 gelten. Alle Registrierkassen müssen den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" entsprechen. Sie müssen direkt digitale Unterlagen für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen können. Alte, analoge Registrierkassen dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden und müssen bis zum Ende des Jahres 2016 durch GoBD-konforme Kassen ersetzt werden, die direkt digitale Unterlagen für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen.

Sie erfüllen den Anforderungen der neuen GoBD Verordnung noch nicht? Lassen Sie sich gerne kostenlos von uns beraten.

Alle Kassensysteme sowie die verschiedenen Softwareprodukte der GastroSoft GmbH werden permanent angepasst, um immer den neusten Standards und Rechtsgrundlagen entsprechen zu können. So können wir nun gewährleisten, dass unsere Produkte den aktuellen GoBD Bestimmungen entsprechen und damit Finanzamt konform sind. Per Mausklick werden Ihre Daten anforderungsgerecht für Sie zusammengestellt, sodass Sie diese nur noch auf einen externen Datenträger speichern und Ihrem Steuerberater übergeben müssen.

Zum Hintergrund: Die GoBD regeln die formalen Anforderungen an die Buchführung und die Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten elektronischen Daten und Papierdokumenten unter Bezug auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Zudem enthalten die GoBD Regeln zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfung. Die GoBD löste die GoBS und GDPdU zum 01.01.2015 ab und führte ihre Inhalte zusammen.

GoBS: Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme

GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

GoBD: Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

 

Diese Informationen basieren auf verschiedenen vertrauenswürdigen Quelle, daher haben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und stellen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dar. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung.

(Letzter Stand November 2016)

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