2020: Die Sicherungseinrichtung kommt!
Von Außen eine Kasse - datentechnisch ein Safe
Leider reißen die Gesetzesänderungen nicht ab. Immerhin kommen sie nur alle paar Jahre. Das nächste Gesetz, um das Du Dich kümmern solltest, heißt: „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das 2020 in Kraft tritt.
Was bedeutet das für uns und vor allem Dich?
Tatsächlich ist es so, dass wir als Hersteller damit fast mehr Mühe haben als Du. Wir sollen nämlich Systeme bauen, an denen keinerlei technische Manipulation mehr möglich ist. Du hast es da leichter: Du sollst diese Systeme nämlich „nur“ einsetzen.
Das Bundesfinanzministerium stelle hierzu selbstbewusst fest: „Mit dem Gesetz gehen wir konsequent gegen Manipulationen der Umsätze und Steuerhinterziehung vor. Dafür setzen wir auf zertifizierte Sicherheitstechnologien bei elektronischen Registrierkassen und harte Kontrollen durch die Finanzämter. Zukünftig wird damit gezinkten Kassenaufzeichnungen ein Riegel vorgeschoben.“
Die zertifizierte Sicherungseinrichtung
Hier geht es um die Kassenhardware und die Kassensoftware, die Du verwendest, wie GastroSoft. Deine Computerkassen müssen künftig über eine sogenannte zertifizierte Sicherungseinrichtung verfügen. Diese Sicherungseinrichtung ist ein Dreiklang aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einer vereinheitlichten digitalen Schnittstelle:
Sicherheitsmodul: Alle Kasseneingaben werden lückenlos protokolliert und können nicht mehr verändert werden.
Speichermedium: So wie der Speicher in Deinem Handy muss ein verbautes Speichermedium dafür sorgen, dass alle Daten für die Dauer der gesetzlichen Fristen gespeichert werden und bleiben.
Digitale Schnittstelle: Für Buchhaltungssoftware ist es schon lange Vorschrift, dass sie ein einheitliches Format exportiert, das die Finanzbehörde lesen kann. Das soll nun auch bei Kassen bzw. Kassensoftware so werden.
Was macht nun die Zertifizierung aus? Das ist zum heutigen Zeitpunkt bereits bekannt. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) kümmert sich derzeitig um die genaue technische Umsetzung.
Auch, wenn die Technik noch in der Entwicklung steckt und die Implementierung in die Kassensoftware wie GastroSoft und PosSoft anschließend noch erfolgen muss, steht etwas anderes schon fest: Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Wieder alles neu kaufen?
Es liegt natürlich nahe, dass bei der Anschaffung einer solchen zertifizierten Sicherungseinrichtung wieder Bares fällig wird. Dennoch gibt es hier Übergangsregelungen, die einigermaßen hinnehmbar erscheinen.
Klar ist, dass ab 1. Januar 2020 die zertifizierte Sicherungseinrichtung zu verwenden ist. Die Kernfrage zum Thema Neuanschaffung ist, ob Deine Kasse entsprechend vom Hersteller nachgerüstet werden kann.
- Bei Kassen, die vor dem 25. November 2010 angeschafft wurden, ist dies in der Regel nicht anzunehmen. Sie werden den Vorgaben nicht mehr genügen.
- Sollte der Hersteller ein Upgrade anbieten, bist Du damit natürlich Anfang 2020 auf der sicheren Seite.
- Sollte der Hersteller nicht in der Lage sein, seine Hardware entsprechend den Vorgaben anzupassen, dann kannst Du noch bis zum 31.12.2022 Deine alte Kasse weiterbenutzen, müsstest dann allerdings in neue Hardware investieren.
Wenn Deine Kasse aufgerüstet wurde oder Du eine neue angeschafft hast, behalte bitte auch immer die technische Dokumentation des Herstellers griffbereit, weil sich der Finanzbeamte auch hiervon überzeugen möchte. Wie auch bei der GoBD 2017 sind Bedienungsanleitung, Programmieranleitungen und alle weiteren Anweisungen zur Programmierung Deiner Kasse vorzuhalten.
Du hast Fragen rund um die gesetzlichen Anforderungen? Dann kontaktiere uns!
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