TSE Frist endet - jetzt auf finanzamtkonformes kassensystem umstellen!
Ab dem 01.01.2023 darfst Du elektronische Registrierkassen ohne zertifizierte TSE nicht mehr einsetzen. Wenn die Frist verstreicht und Du trotzdem weiterhin eine elektronische Registrierkasse ohne TSE nutzt, drohen Dir Sanktionen. Nach dem Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 AO können vorsätzliche, aber auch leichtfertige Verstöße mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
Das Fristende naht! Stelle vorher auf ein Kassensystem mit einer TSE um!
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WELCHE KASSEN SIND VON DER TSE FRIST BETROFFEN?
Alle Kassen, die bis zum 25. November 2010 oder nach dem 2. Januar 2020 gekauft wurden und nicht mit einer TSE ausgestattet sind, dürfen bereits seit dem 1. April 2021 nicht mehr genutzt werden. Dieses Jahr läuft auch die letzte Übergangsfrist des Gesetzgebers aus. Die neue und endgültige Frist bis zum 31. Dezember 2022 betrifft alle Kassen die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar gekauft wurden und bauartbedingt nicht mit einer TSE aufrüstbar sind.